Zuschuss für Vereinsbeiträge, Musikunterricht oder Ähnliches


Liebe Vereinsmitglieder,

in den vergangenen Jahren haben wir die finanziell schlechter gestellten Familien beitragsfrei gehalten.
Durch das neue Gesetz der Bundesregierung ist es nun möglich sich Vereinsbeiträge erstatten zu lassen, wenn man Hartz IV oder Sozialhilfe empfängt.
Die Beiträge sind rückwirkend bis 30. Juni 2011 für das laufende Jahr mit einem entsprechenden Antrag bei der Kommune zu beantragen. Jedes Jahr muss der Zuschuss neu beantragt werden.


Link zur Infoseite der "Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen"

[Hier ein Link zu einem Beispielantrag]

Ab sofort ist also jedes Mitglied beim SuS Rünthe beitragspflichtig. Die Beiträge sind nach Eingang unverzüglich an den Verein weiterzuleiten.

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